Gewährleistung & Garantie

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit Ablieferung der Ware.

Garantie

1. Garantieerklärung

Die Langilangi Handels GmbH (nachfolgend „Hersteller“ mit Sitz in Ramseiden 209, 5760 Saalfelden, Österreich) garantiert dem Verbraucherendkunden (nachfolgend „Kunde“), dass die Produkte der Dach-Marke „OWOTRON“ (nachfolgend „Produkte“) eine einwandfreie Beschaffenheit aufweisen. Die Produkte weisen eine einwandfreie Beschaffenheit auf, wenn sie frei von Material-, Fabrikations- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich für die Bestimmung, ob ein Material-, Fabrikations-, oder Konstruktionsfehler vorliegt, ist der Stand der Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Weist das Produkt eine einwandfreie Beschaffenheit nicht auf, löst dies den Garantiefall aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Produkte, die direkt über die Langilangi Handels GmbH bezogen wurden.

Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Die Garantie beschränkt weder die gesetzlichen Rechte des Kunden gegen den Hersteller noch die gesetzlichen Rechte der Kunden gegenüber dessen Verkäufer (z.B. die Gewährleistungsrechte).

Die Garantieerklärung erstreckt sich nicht auf

geringfügige Fehler. Ein Fehler ist geringfügig, wenn er auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss hat;

  • Verschleißteile, wie z.B. Dichtungen;
  • Verbrauchsmaterial, wie z.B. Batterien und/oder Ladekabel
  • sowie Ausstellungsprodukte 

Ein Garantiefall liegt insbesondere nicht vor, wenn der Fehler

  • durch normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung,
  • durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, wie z.B. Überschwemmungen, Brände oder Frostschäden,
  • durch unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere die Nichteinhaltung der mitgelieferten Bedienungsanleitung,
  • durch unsachgemäße Inbetriebnahme,
  • durch die Nutzung des Produktes für einen nicht vorhergesehenen Verwendungszweck,
  • durch Reparaturversuche eines Dritten,
  • durch aggressive Chemikalien und/oder Reinigungsmittel
  • durch die Installation, den Transport oder den Probebetrieb des Produktes
  • durch Einwirkungen des Verkäufers, z.B. aufgrund falscher Lagerung, verursacht wurde.

2. Garantiefrist

Die Garantieerklärung gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab erstmaliger Ablieferung des Produkts beim Kunden, maximal jedoch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Herstellung (Garantiefrist). Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie (siehe 3.). Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen. Die Garantiefrist beginnt auch nicht neu zu laufen, wenn der Verkäufer das Produkt bereits im Rahmen der kaufrechtlichen Gewährleistung ausgetauscht hat.

3. Leistungen im Garantiefall

Wenn Sie sich uns gegenüber auf den Garantiefall berufen wollen, müssen Sie uns die Ware zurücksenden. Sollte unsere Eingangsprüfung dann einen Garantiefall gemäß den vorliegenden Bestimmungen ergeben, und wir Ihnen ein Ersatz übersenden, tragen wir die Versandkosten für die Garantiesendung sowie Ersatzlieferung für Sie.
Bitte melden Sie Ihren Garantiefall vorab über unser Kontaktformular und senden Sie danach die Ware unter Bezugnahme auf die Garantie an:

Langilangi Handels GmbH
Ramseiden 209
5760 Saalfelden
info@owotron.at

Bitte legen Sie der Reklamation eine Kopie der Originalrechnung bei. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir eine Reklamation ohne Beilegung der jeweiligen Rechnung ablehnen müssen. Aufgrund der Garantieerklärung erfolgen keine weiteren Leistungen des Herstellers an den Kunden (wie z.B. die Leistung von Schadensersatz). Sofern der Ersatz desselben Modells nicht mehr möglich ist, steht es uns frei, Ihnen in diesem Falle ein entsprechendes Folgemodell zu liefern.

4. Die Ansprüche des Kunden gegen die Langilangi Handels GmbH bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.